Begutachtung für das Pickerl (§57a-Begutachtung)

Geändert am Fr, 11 Okt, 2024 um 10:55 VORMITTAGS

Bei der Wiederkehrenden Begutachtung lt. § 57a kann es, je nach Arbeitsablauf bei euch, schnell etwas unübersichtlich werden. Wenn Ihr Monteure habt, die dazu berechtigt sind diese Begutachtung durchzuführen, schaut euch das Video unten an. Mit den Hinweisen darin, könnt Ihr eure Planung noch besser strukturieren und übersichtlicher gestalten.


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